Grosse Lücken

Gesetzbücher
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  • Recht & Gesetz
     

    Die Gesetze lassen viel Spielraum

    Mit der neuen Tierschutzgesetzgebung gilt seit dem 1. September 2008 ein Importverbot für Hunde- und Katzenfelle sowie daraus hergestellte Produkte. Dieses lässt sich jedoch nur durchsetzen, wenn die Produkte einwandfrei deklariert sind. Davon würden auch Pelztiere profitieren. Nicht nur bei Jacken, sondern auch dann, wenn es um Pelzbesätze, Kragen oder Verbrämungen geht. Besteht aber ein Kleidungsstück zu 51% aus Stoff, wird es als Textilie deklariert, Fellkragen hin oder her!

     

    Konsumentinnen und Konsumenten kommen also nicht darum herum, vor dem Kauf nachzufragen. Und auf einen Kauf zu verzichten, wenn die Antworten zu Herkunft, Haltung und Tötung nicht über alle Zweifel erhaben sind.

     

    Ob die Kennzeichnung von Kleidern und Accessoires jemals besser wird, ist mehr als unsicher. Der Bundesrat hat gerade mit der Ablehnung eines Einfuhrverbots von Robbenprodukten bewiesen, dass er die Furcht vor handelsrechtlichen Sanktionen höher gewichtet als die Rechte der Konsumentinnen und Konsumenten.