Tierquälerische Pelzprodukte 1
 

Importverbot für tierquälerisch hergestellte Pelzprodukte

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes hat NR Pascale Bruderer am 30.04.2009 eine parlamentarische Initiative (09.428) wie folgt eingereicht:

Es ist ein Importverbot für Pelzprodukte zu erlassen, die von tierquälerisch gehaltenen, gefangenen oder getöteten Tieren stammen. Sie begründete dies damit, dass eine industrielle Pelztierzucht kaum möglich ist, ohne dabei den Tieren unzumutbares Leid zuzufügen und gegen zentrale Tierschutzprinzipien zu verstossen. Diese Erkenntnis, die sich mehr und mehr auch international durchsetzt, wird durch breit abgestützte wissenschaftliche Untersuchungen belegt. In der Schweiz gibt es als Folge der Tierschutzbestimmungen schon seit fast dreissig Jahren keine kommerziellen Pelztierzuchten mehr.

 

Am 20.08.2010 beschloss die Kommissionsmehrheit (WBK-NR) mit 16 zu 6 Stimmen, bei 1 Enthaltung, ihrem Rat die Annahme der Initiative zu beantragen. Aus ihrer Sicht wird mit der Initiative kein generelles Importverbot für Pelzprodukte angestrebt, sondern nur für jene Pelze, die von tierquälerisch gehaltenen, gefangenen oder getöteten Tieren stammen. Die Mehrheit der WBK-NR ist der Meinung, dass die Schweiz hier eine Vorreiterrolle einnehmen könne. Eine Minderheit wies darauf hin, dass mit der bereits an den Bundesrat überwiesenen Motion NR (Moser) Deklarationspflicht für Pelze ( 08.3675 ), die eine Verankerung der Deklarationspflicht für Pelze und deren Produkte in den Rechtsgrundlagen fordert, den Anliegen der Initiative bereits Rechnung getragen werde.

 

Am 1. Dezember 2010 hat der Nationalrat der parlamentarischen Initiative zugestimmt und sich mit mit 87 zu 64 Stimmen (bei 4 Enthaltungen) für ein Importverbot für tierquälerisch hergestellte Pelzprodukte ausgesprochen.

 

Am 21. Februar 2011 hat sich die WBK-SR zum zweiten Mal mit der parlamentarischen Initiative Bruderer befasst. Nicht unerwartet fanden die Forderungen nach einem Importverbot für tierquälerisch hergestellte Pelzprodukte in der ständerätlichen Kommission keine Zustimmung. Eine Mehrheit der Kommission vertrat die Meinung, dass mit der bereits an den Bundesrat überwiesenen Motion von Nationalrätin Moser (Deklarationspflicht für Pelze) den Anliegen der Initiative Rechnung getragen werde.

 

Am 1. März 2011 schliesslich hat der Ständerat mit 22 zu 12 Stimmen beschlossen, dass Pelze von Tieren, die gequält wurden, weiterhin in die Schweiz eingeführt werden dürfen. Er folgte somit dem Antrag der Mehrheit der WBK-SR, der Initiative Bruderer keine Folge zu leisten. Mit diesem Entscheid hat der Ständerat einmal mehr seinen Ruf als tierschutzfeindliches Gremium zementiert. Besonders bedenklich ist, dass er sich damit ohne Not über eine der schlimmsten Tierquälereien der heutigen Zeit hinwegsetzt. Bezeichnend für die Oberflächlichkeit der Debatte war das Argument von NR Maissen: "Demgegenüber wäre ein Importverbot, wie es die parlamentarische Initiative verlangt, mit grossen Schwierigkeiten bei der Umsetzung verbunden. Man muss sich das konkret vorstellen: Wie soll der Zöllner, wenn solche Waren an die Grenze kommen, entscheiden, ob sie unter tierquälerischen Bedingungen produziert worden sind oder nicht?"

Hätte sich Herr Maissen mit der Materie ernsthaft auseinandergesetzt, müsste er wissen, dass an die Grenze ausschliesslich tierquälerische, weil in Farmhaltung produzierte Felle kommen.

 

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