Internationaler Vergleich
 

Millionenfache Täuschung

Es ist ein Jahrzehnte altes und auch heute noch hartnäckig wiederholtes Argument der Pelzbranche, die Produktion der Pelze und Accessoirs sei tierschutz- und gesetzeskonform. Die Produktionsländer hätten moderne Tierschutzgesetze und die Branche halte sich insbesondere bezüglich Tierhaltung und Tötung daran. Die EFBA (European Fur Breeders Association) behauptet auf ihrer Webseite sogar, Gesundheit und Wohlbefinden der Farmtiere würden durch nationale und europäische Veterinärämter kontrolliert. Promis und Party-Sternchen glauben der Branche unreflektiert und betonen gerne, ihre Pelzsammlung stamme ausschliesslich aus "guter" Haltung.

 

Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten dürfte eher interessieren, ob die gängigen Pelzprodukte von Nerz, Silberfuchs, Eisfuchs, Marderhund, Chinchilla oder Nutria hinsichtlich der Tierhaltung wenigstens den Bestimmungen unseres Tierschutzgesetzes entsprechen. Dieses ist bei der Wildtierhaltung vergleichsweise streng, ermöglicht den Tieren teilweise die Befriedigung wichtiger Bedürfnisse und lässt Tierquälerei nicht zu.

 

Tierquälerei mit dem Segen der Produktionsländer

Ein vergleichender Blick in die Regelwerke der wichtigsten Produktionsländer fördert zu Tage, dass Pelztiere auch in den EU-Ländern in Drahtgitterkäfige eingepfercht werden dürfen oder dass Farm-Nerze in den USA sogar keinerlei Schutz geniessen. Gemeinsam ist allen Produktionsländern, dass die Pelzproduktion unter Bedingungen statt findet, die den minimalen Anforderungen an Tiergerechtheit in keiner Weise genügen können und die nach unserem Tierschutzgesetz unter Tierquälerei fallen würden. Massgebend für die Haltung von Pelztieren sind lediglich und nach wie vor auch im Jahr 2014 die 1999 publizierten Empfehlungen des ständigen EU-Ausschusses zur Haltung von Tieren zu Farmzwecken. Daran erkennt man auch, dass in dieser Branche kein Fortschritt in Richtung mehr Tierwohl angestrebt wird. Ganz einfach, weil eine Abkehr von der tierquälerischen Farmhaltung niemals wirtschaftlich sein wird. Somit ist das Argument der Gesetzeskonformität im Fall von ausländischen Pelzprodukten im besten Fall ein Qual-Siegel, vor allem aber auch eine plumpe Konsumententäuschung.

 

Empfehlungen statt Rechte