Deklarationsverordnung
 

Deklaration ist heute Vorschrift

Am 1. März 2013 hat der Bundesrat eine Deklarationspflicht für Pelze und Pelzprodukte mit einer Übergangsfrist von einem Jahr eingeführt. Somit muss seit März 2014 jede Person, die Pelze oder Pelzprodukte an Konsument(inn)en abgibt, den wissenschaftlichen und zoologischen Namen der Tierart angeben. Ebenso sind Angaben zu machen über die Herkunft, sprich das Land, wo das Tier gejagt oder gezüchtet wurde. Die Art der Gewinnung ist bei einem Wildfang mit Fallenjagd oder Jagd ohne Fallen zu bezeichnen.Bei Zuchttieren muss die Bezeichnung Herdenhaltung, Rudelhaltung, Käfighaltung mit Naturböden oder Käfighaltung mit Gitterböden lauten. Ist bezüglich Gewinnung keine genaue Angabe möglich, so ist Folgendes bezeichnen: Kann aus Fallenjagd oder Jagd ohne Fallen oder aus jeder möglichen Haltungsart, insbesondere auch aus der Käfighaltung, stammen. Den genauen Wortlaut der Verordnung sowie weitere diesbezügliche Bestimmungen finden Sie hier. Die Durchführung der Kontrollen hinsichtlich korrekter Deklaration obliegt dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV. Eine solche Kontrolle ist im Herbst 2014 erstmals erfolgt, mit einem ernüchternden Ergebnis.

 

Mängel bei der Deklaration

© cookie_on_a_stick555 / flickr.com

Obwohl die Anbieter von Pelzprodukten genügend Zeit für die Anpassung an die neuen Vorschriften hatten, überwiegen im Herbst 2014 noch immer die Mängel in der Deklarationspraxis.

 

Weitere Informationen