Tierquälerische Pelzprodukte 2
 

Importverbot für tierquälerisch hergestellte Pelzprodukte

Die kommerzielle Produktion von Pelzerzeugnissen ist untrennbar mit erheblichem körperlichem und psychischem Tierleid verbunden, wodurch zentrale Prinzipien des Schweizer Tierschutzrechts massiv missachtet werden. In der Schweiz gibt es als Folge dieser gesellschaftlichen Überzeugung seit vielen Jahren keine gewerbliche Pelztierzucht mehr. Damit Qualpelz nicht durch die Hintertüre d.h. über Importe in Schweizer Läden gelangt, muss endlich auch der Import tierquälerisch erzeugter Pelzprodukte verboten werden. Unterzeichnet darum alle die im Februar 2014 lancierte Petition und sammelt selber Unterschriften!!!

 

Der erste politische Vorstoss scheiterte am Ständerat

Die parlamentarische Initiative (09.428), welche NR Pascale Bruderer bereits 2009 für ein Importverbot eingereicht hatte und die vom Nationalrat 2010 auch angenommen worden war, scheiterte 2011 am extrem enttäuschenden Entscheid des Ständerates. Dieser fand nämlich, den Anliegen der Initiative werde mit der bereits an den Bundesrat überwiesenen Motion von NR Tiana Angelin Moser (Deklarationspflicht für Pelze) genügend Rechnung getragen. Doch dem ist nicht so! Auch wenn ab 1. März 2014 die Deklarationspflicht für Pelze gilt, ist allein damit längst nicht garantiert, dass tierquälerisch hergestellte Pelzprodukte in den Schweiz nicht angeboten werden und über den Ladentisch gehen. Um massives und in der Schweiz verbotenes Tierleid zu verhindern, braucht es zwingend auch das Importverbot für Qualpelz.

 

 

Petition "Importverbot für tierquälerisch hergestellte Pelzprodukte"

 

 

 

Gemeinsam gegen Qualpelz!

 

Petition Online unterzeichnen

 

Petition ausdrucken (pdf)

und aktiv Unterschriften sammeln

 

 

Unterschreiben auch Sie! Sammelfrist bis 31. Dezember 2014