Recht & Gesetz
 

Gesetz mit Lücken

Seit dem 1. September 2008 gilt gemäss Tierschutzgesetz ein Importverbot für Hunde- und Katzenfelle sowie daraus hergestellte Produkte. Dieses lässt sich jedoch nur durchsetzen, wenn die Produkte einwandfrei deklariert sind. Dank der Einführung der Deklarationspflicht für Pelze und Pelzprodukte vom 1. März 2013, welche für Wildtiere und auch für Kaninchen gilt, hat der Konsument die Möglichkeit, Informationen über die Tierart, die Herkunft und die Fellgewinnung zu erhalten.

 

Konsumentinnen und Konsumenten kommen also nicht darum herum, vor dem Kauf genau hinzuschauen. Und auf einen Kauf zu verzichten, wenn die Antworten zu Herkunft, Haltung und Tötung nicht über alle Zweifel erhaben sind.

 

Pelze aus tierquälerischer Haltung, Jagd oder Tötung dürfen weiterhin eingeführt werden und gelangen tonnenweise in die Schweiz. Trotz verschiedenster Vorstösse aus Politik und Öffentlichkeit, versteckt sich der Bundesrat hinter der Rechtfertigung, dass internationale Abkommen dies verunmöglichen. Und das trotz eines Rechtsgutachtens, welches zeigt, dass ein Verbot auch mit internationalen Verpflichtungen ohne weiteres vereinbar wäre. Gleichermassen hat er mit der Ablehnung des Einfuhrverbots für Robbenprodukte bewiesen, dass er die Furcht vor handelsrechtlichen Sanktionen höher gewichtet als den Tierschutz.

 

Augen auf!

Gesetzbücher
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