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Farmhaltung
«Gesetzeskonforme Farmhaltung» im Klartext
Die Pelzindustrie züchtet und tötet weiterhin qualvoll jährlich mehr als 40 Millionen Tiere weltweit. Die Tierhaltung entspreche den Gesetzen der Herkunftsländer, wird gerne argumentiert. Tatsächlich existieren aber in den wichtigsten Produktionsländern gar keine gesetzlichen Vorgaben, oft nicht einmal Empfehlungen. Beispiel: Für einen Silberfuchs sind in der Schweiz 100 m² Gehegefläche vorgeschrieben. In Russland, China oder den USA sind gerade mal 0,6–1 m² üblich, in Finnland und Dänemark werden 0,8–2 m² empfohlen. Der Zürcher Tierschutz hat die Pelztierhaltung international verglichen (siehe PDFs unten). Das Resultat schafft Transparenz in Sachen Farmhaltung.
Bei allen Arten von Pelztieren, die auf Drahtgitterböden gehalten werden, lassen sich schmerzhafte Verletzungen und Deformationen an den Pfoten feststellen. Zudem führen Bewegungsmangel und fehlende biologische Stimuli zu Kreislaufschäden und Verhaltensstörungen (beispielsweise stereotypes hin-und-her-Laufen oder Schwanzbeissen).
Für Tiere, die in der Wildbahn ausgedehnte Reviere beanspruchen, ist das Fehlen von Auslauf oder Versteckmöglichkeiten besonders qualvoll, für an Gewässer gebundene Tiere wie Nerze und Sumpfbiber das Fehlen einer Schwimmgelegenheit.
Da die meisten Pelztiere Arten mit einzelgängerischer Lebensweise angehören, verursacht der Zwang zum Zusammenleben mit Tausenden von Artgenossen ohnehin dauernden Stress. Die Massentierhaltung führt zu prekären hygienischen Bedingungen und macht die Tiere anfällig für Krankheiten. Dies kann den regelmässigen Einsatz von Medikamenten und Wachstumsförderern nötig machen.
Ein Verenden des Tierbestandes kann oft nur durch Desinfektion des gesamten Farmgeländes verhindert werden. Die verwendeten Chemikalien sowie die hohe Konzentration von Kot und Urin belasten Boden und Gewässer.
Pelztiere sind Wildtiere. Sie benötigen naturnahe Umgebungsbedingungen für ein artgerechtes Leben. Auch die in der Schweiz gültigen und vergleichsweise strengen Gesetze und Verordnungen sind nur Mindestanforderungen. Sie bilden die Grenze zur Tierquälerei und sind weit davon entfernt, eine tiergerechte Haltung zu ermöglichen.
Gesetzliche Regelungen zur Farmhaltung im
internationalen Vergleich:
Farmhaltung Chinchilla
Farmhaltung Eisfuchs
Farmhaltung Marderhund
Farmhaltung Nerz
Farmhaltung Rotfuchs
Farmhaltung Sumpfbiber
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